Das Motto „Je mehr, desto besser!“ gilt für Marketing nur bedingt. Vor allem Ärzte sollten darauf achten, verschiedene Grenzen einzuhalten. Wer bereits länger praktiziert, weiß beispielsweise auch, dass es vor etwa 20 Jahren noch strikt verboten war, für sich und seine Praxis zu werben. Dementsprechend ist es verständlich, dass sich viele auch heute noch schwer damit tun, Marketingaktivitäten voranzutreiben.
Hinzu kommt, dass es bis heute einige Einschränkungen im Zusammenhang mit Werbung für Ärzte gibt. Daher fühlen sich viele verunsichert und möchten verständlicherweise nichts falsch machen. Die folgenden Abschnitte zeigen dir, worauf du als werbender Arzt achten solltest.
Bitte behalte jedoch auch im Hinterkopf, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt und dass die folgenden Werbeverbote nicht vollständig sind. Dieser Artikel ist dazu da, um dir einen ersten Eindruck zu vermitteln. Solltest du unsicher sein, ist es gegebenenfalls sinnvoll, mit einer professionellen Marketing Agentur zusammenzuarbeiten.
Regel Nummer 1: Bleibe bei der Wahrheit!
Hierbei handelt es sich eigentlich um einen Standard, der von vornherein klar sein müsste. Dennoch sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass es wichtig ist, ausschließlich wahre Informationen auf deiner Seite zu veröffentlichen. Auch unsachliche Details und falsche Aussagen sind selbstverständlich verboten.
Gleichzeitig ist es dir untersagt, andere Ärzte oder medizinisch medizinische Methoden schlecht zu machen.
Nicht übertreiben!
Auf deiner Homepage hast du die Möglichkeit, dich und deine Praxis so zu präsentieren, wie du/ sie bist/ ist. Dennoch ist es natürlich auch hier wichtig, nicht zu übertreiben oder gar marktschreierisch zu werden. Ein typisches Beispiel: Formulierungen, wie zum Beispiel „Ich bin der Beste auf meinem Gebiet!“ sind untersagt. Am besten achtest du generell darauf, Superlative konsequent auszuklammern.
Achte auch darauf, Angaben zu deiner Praxislokalität korrekt anzugeben. Es ist verboten, lediglich auf der Grundlage von Suchmaschinenanfragen, besonders beliebte Orte anzugeben, an denen sich deine Praxis de facto nicht befindet.
Auch zu deiner eigenen Sicherheit solltest du zudem keine Preise zu deinen Leistungen veröffentlichen. Falls du deinen Kunden und Patienten dennoch einen Anhaltspunkt geben möchtest, arbeite immer mit „ab… Werten“. (Selbstverständlich ist es auch verboten, mit Preisen zu werben, die noch unter den Angaben der herzlichen Gebührenverordnungen liegen.)
Die Liste an Verboten ist lang
Die komplette Liste, die du mit Hinblick auf Werbeverbote für Ärzte beachten musst, ist länger, als es in einem einzelnen Blogbeitrag beigestellt werden könnte. Wenn du Interesse daran hast, mehr zu diesem Thema zu erfahren, möchte ich dir mein Buch „Lean Orthodontics® – Das praktische Arbeitsbuch für Exzellenz in der klinischen Kieferorthopädie“ ans Herz legen.
Im entsprechenden Kapitel erfährst du unter anderem, dass es eine Reihe von Krankheiten gibt, die Ärzte nicht bewerben dürfen, dass du dich mit deinen Werbemaßnahmen nicht an Kinder unter 14 Jahren richten darfst und dass du keinen Tag der offenen Tür in deiner Praxis veranstalten darfst.
Du siehst: Hierbei handelt es sich um ein breitgefächertes Feld, das deutlich umfangreicher ist, als es im ersten Moment den Anschein haben mag.