Um sicherzustellen, dass deine Praxis auch in Zukunft erfolgreich ist, solltest du in Bezug auf Werbung und Marketing keine Kompromisse eingehen. Die Vorgaben dazu, was hier erlaubt beziehungsweise empfehlenswert ist und was nicht, haben sich im Laufe der Zeit stark verändert. Ärzte, die schon lange in ihrem Beruf aktiv sind, wissen wahrscheinlich noch, dass es vor einigen Jahren noch verboten war, Werbung für sich selbst beziehungsweise für seine Praxis zu machen. Und genau das könnte der Grund dafür sein, warum bis heute viele Kieferorthopäden mit sich hadern, wenn es darum geht, das „perfekte“ Marketingkonzept zu entwickeln.
Wer sich ein wenig genauer mit dem Thema auseinandersetzt, erkennt schnell, dass es nach wie vor einige Einschränkungen gibt. Dementsprechend ist es verständlich, dass manche Ärzte verunsichert sind, und teure Abmahnungen fürchten. Die folgenden Abschnitte liefern dir einige Tipps, die dir dabei helfen können, auf dich und dein Angebot aufmerksam zu machen.
Wichtig: Hierbei handelt es sich nicht um eine individuelle Beratung. Bevor du Marketingmaßnahmen ergreifst, ist es wichtig, die aktuelle Rechtslage zu checken. Somit stellst du sicher, dass du alle aktuellen Vorgaben beachten kannst.
Achte auf sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte
Eigentlich sollte es selbstverständlich sein. An dieser Stelle sei jedoch noch einmal gesagt, dass es wichtig ist, auf sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte zu achten. Eine unsachliche Information wäre zum Beispiel eine Aussage, zu der es mittlerweile anders lautende medizinische Erkenntnisse oder Erfahrungen gibt. Und natürlich darfst du auch keine falschen Inhalte verbreiten. Aber wie gesagt: Diese Grundregel sollte für vertrauenswürdige Kieferorthopäden ohnehin selbstverständlich sein.
Vorsicht mit „Ich bin der Beste!“-Aussagen
Natürlich kannst du Social Media und Co. nutzen, um auf deine umfassende Erfahrung in deinem Fachgebiet hinzuweisen. Wenn du möchtest, kannst du auch über Zertifikate, Fortbildungsnachweise und Ähnliches sprechen. Allerdings ist es nicht erlaubt, dich als den “Besten“ auf deinem Gebiet zu bezeichnen. Vermeide generell Superlative. Dies bezieht sich nicht nur auf deine Person selbst, sondern auch auf deine Praxis. Ein typisches Beispiel: Deine Einzelpraxis ist kein „medizinisches Zentrum“ oder ein „Ärztehaus“. Und sollte kein universitärer Bezug vorhanden sein, leidest du auch kein „Institut“.
Vorsicht bei Preisangaben!
Auch im Bereich der Kieferorthopädie interessiert es selbstverständlich viele Patienten, was die entsprechenden Behandlungen kosten. Wenn du möchtest, kannst du ungefähre oder sogar konkrete Preise angeben. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass viele Interessenten Angaben wie diese nicht genau lesen. Vor allem das Wörtchen „ab“ wird in vielen Fällen ignoriert. So kann es sein, dass eine Behandlung, die du mit „ab 1.400,00 EUR“ angibst, die am Ende aber 1.600 EUR kostet, zu unnötigen Diskussionen führt.
Beachte zudem, dass es nicht erlaubt ist, mit Preisen zu werben, die unter der ärztlichen Gebührenordnung liegen.
Werbespots helfen zukünftigen Patienten dabei, dich näher kennenzulernen
Deine Marketingmaßnahmen müssen sich nicht zwangsläufig nur auf das Internet oder auf lokale Zeitungen beschränken. Viele Praxen drehen mittlerweile kurze Werbeclips, um diese zum Beispiel im Wartezimmer zu zeigen. Hierbei handelt es sich um eine praktische Möglichkeit, dein Angebot und dein Team nahbarer wirken zu lassen.
Kleine Giveaways als Dankeschön. Warum nicht?
Du darfst deinen Patienten kleine Giveaways aushändigen, wenn diese einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Typische Beispiele hierfür sind Kugelschreiber, Kalender oder Ähnliches. Accessoires dieser Art lassen sich gut in den Alltag integrieren. Der Vorteil: Der jeweilige Patient hat dein Praxislogo immer vor Augen und behält dich (hoffentlich) in guter Erinnerung.
